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Manuela Uhlmann
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42655 Solingen 
Deutschland

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Urheberrecht 
Keine Fotos oder Texte dürfen in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung von Manuela Uhlmann reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.


ALLGEMEINE-
VERTRAGSBEDINGUNGEN


§ 1 Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Abonnements- bzw. Kurs- oder Seminarteilnehmer – nachfolgend „Teilnehmer“ genannt
– erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen
aktuellen Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei
Welpen, altersgemäßen) Impfschutz verfügen. Für Krankheiten und/oder Verletzungen der Hunde übernimmt die Hundeschule keine Haftung.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
2.1. – Mit der Einreichung eines ausgefüllten Anmeldeformulars zu einem Kurs,
Abonnements, Seminar oder zu Einzelstunden gibt der Teilnehmer ein verbindliches
Angebot zum Vertragsabschluss über die Teilnahme am Unterricht ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Annahme erfolgt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung und ist abhängig
 a) vom Eingang der Lastschrift bzw. Barzahlung
 b) dem Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Kursen
2.2. – Die Verträge sind nach Absprache mit den Trainern auf Hunde, jedoch nicht auf Hundeführer übertragbar. Innerhalb der eingeteilten Kurse können die Hunde nicht gewechselt werden.
§ 3 Bezahlung
Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig.
§ 4 Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung (Kurse, Einzelstunden,
Abonnements, Seminare, Vermietung) 7 Tage zuvor zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. 
§ 5 Rücktritt durch die Hundeschule
5.1 – Die Hundeschule kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig (Hausordnung) verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
5.2. – Wenn der Hund den Versicherungsschutz verloren hat
5.3. – Wenn der Hund den Impfschutz verloren hat
5.4. – Wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
5.5. – Wenn der Teilnehmer bei der Ausbildung und/oder im Umgang mit dem Hund gegen
das Tierschutzgesetz verstößt.
§ 6 Haftung
Jeder Teilnehmer haftet für den durch sich, einen von ihm beauftragten Dritten oder seinem
Hund entstandenen Schaden selbst. Eine Teilnahme an Übungsstunden erfolgt auf eigenes
Risiko.
Für den Hund besteht zwingend eine Haftpflichtversicherung.
Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die durch den Teilnehmer, durch Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden. Des Weiteren wird keine Haftung für fremdes Eigentum seitens der Hundeschule übernommen.
§ 7 Kündigung des Abonnements
7.1. – Die Kündigung des Abonnements hat schriftlich zu erfolgen und ist an Fristen gebunden.
( ) Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
( ) Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
§ 8 Betriebsferien / und Ausfälle in der Hundeschule
8.1. – An Feiertagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen findet kein Trainingsbetrieb statt.
8.2. – Bei Ausfall eines Trainers kann die Hundeschule eine Vertretung zwecks Durchführung der angebotenen Kurse gestellt werden. Alternativ können auch Ersatztermine benannt werden oder Trainingspläne für die jeweiligen Kurse durch den zuständigen Trainer erstellt werden, die bei Abwesenheit des Trainers von den jeweiligen Gruppen abgearbeitet werden.
8.3. – Es gibt 3 flexible Schließungswochen, in denen nach Möglichkeit ein selbstständiges Training angeboten wird.
§ 9 Nebenabreden
Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der schriftlichen Aufnahme in das Anmeldeformular
und müssen von der Hundeschule gegenbestätigt werden.